Interne
Leitlinie
Interne Leitlinie für den Umgang mit Psychopharmaka
Die Klinik „Alte Flugschule“ setzt sich mit der Vorlage dieser internen Leitlinie kritisch mit dem Thema „Einsatz von Psychopharmaka“ auseinander.
Bei der suchtspezifischen Entwöhnungsbehandlung stehen psycho-, arbeits-, ergo- sowie sporttherapeutische Methoden im Vordergrund. Eine medikamentöse Therapie kommt nur bei bestehender psychiatrischer Komorbidität infrage. Ein Teil der Suchtpatienten zeigen psychiatrische Auffälligkeiten in den Bereichen Persönlichkeitsstörungen, neurotische Störungen und Posttraumatische Belastungsstörungen, die erfolgreich psychotherapeutisch behandelt werden. Der Einsatz von Psychopharmaka bei Suchtpatienten führt häufig zur unerwünschten Reduktion der Selbstwirksamkeitsüberzeugung. Gleichzeitig sind unerwünschte Nebenwirkungen der Medikation keine Seltenheit, so dass vor der medikamentösen Behandlung sowie während dieser eine kontinuierliche Überwachung sowie entsprechende Diagnostik (Labor, EKG und s.w.) notwendig sind.
Aus o.g. Gründen folgt:
1. Sicherung von Diagnosen versus Stigmatisierung
Umfassende Prüfung von psychiatrischen Vordiagnosen
Bei der Vergabe von psychiatrischen Diagnosen ist unbedingte Vorsicht und Behutsamkeit geboten. Führt doch eine psychiatrische Diagnose neben der Ableitung der weiteren medizinisch- psychopharmakologischen und psychotherapeutischen Vorgehensweise gleichfalls häufig zu Stigmatisierung und gesellschaftlichem Ausschluss.
Um eine passgenaue und erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten, ist es deshalb für uns unabdingbar, auch vermeintlich gesicherte Vordiagnosen im Behandlungsverlauf zu hinterfragen, auf den diagnostischen Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu revidieren. Dies gilt ebenso für die Verschreibung und Einnahme von psychopharmakologischer Medikation.
2. So viel wie nötig, so wenig wie, möglich!
Umgang mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka
Wird im Rahmen der umfassenden psychiatrisch- psychologischen Diagnostik eine Komorbidität der Drogenabhängigkeit bestätigt bzw. festgestellt, wird über die Notwendigkeit einer (Weiter-)Behandlung mit Psychopharmaka entsprechend den Leitlinien entschieden.
In Abhängigkeit der Diagnose, deren Schweregrad und der Compliance des Klienten gelten hierbei folgende Grundsätze:
Psychotherapeutische Interventionen haben Vorrang vor medikamentöser Behandlung, da Medikamente zwar Symptome lindern jedoch keinen Selbstwirksamkeitseffekt haben und somit krankheitsförderliche Verhaltensweisen der Klienten nicht verändern (z.B. bei Patienten mit leichter depressiver Störung).
Bei Anordnung einer medikamentösen Behandlung, auch wenn diese bereits vor der Therapie in unserer Einrichtung ordiniert wurde, ist eine umfangreiche ärztliche Aufklärung erforderlich, bei welcher alle Nebenwirkungen und Komplikationen der Medikation erläutert werden. Jede Dosisanpassung wird mit dem Klient besprochen.
Grundlegend ist unsere Zielsetzung die Absetzung oder ggf. die Reduzierung von Psychopharmaka unter den geschützten Bedingungen des stationären Behandlungssettings (z.B. bei Angstpatienten).
Der Einsatz von Psychopharmaka kann als „Überbrücker“ bis zur Entwicklung psychotherapeutischer Kompetenzen erfolgen (z.B. Einsatz von Moodstabilisiern bei stark ausgeprägten Emotionsregulationsstörungen vor bzw. zu Beginn des Skillstrainings). Der Einsatz von Psychopharmaka als Bedarfsmedikation findet nicht statt.
Entsprechend der S3-Leitline der DGPPN werden die Vitalwerte (RR; Puls, BMI), eine kontinuierliche EKG-, bei Bedarf EEG- sowie Labordiagnostik (Blutbild, Kreatinin, Leberenzyme) durchgeführt, um unerwünschte Nebenwirkungen der Medikation festzustellen und medikamentöse Therapie umzustellen oder abzusetzen.
Interne
Leitlinie
Interne Leitlinie für den Umgang mit Psychopharmaka
Die Klinik „Alte Flugschule“ setzt sich mit der Vorlage dieser internen Leitlinie kritisch mit dem Thema „Einsatz von Psychopharmaka“ auseinander.
Bei der suchtspezifischen Entwöhnungsbehandlung stehen psycho-, arbeits-, ergo- sowie sporttherapeutische Methoden im Vordergrund. Eine medikamentöse Therapie kommt nur bei bestehender psychiatrischer Komorbidität infrage. Ein Teil der Suchtpatienten zeigen psychiatrische Auffälligkeiten in den Bereichen Persönlichkeitsstörungen, neurotische Störungen und Posttraumatische Belastungsstörungen, die erfolgreich psychotherapeutisch behandelt werden. Der Einsatz von Psychopharmaka bei Suchtpatienten führt häufig zur unerwünschten Reduktion der Selbstwirksamkeitsüberzeugung. Gleichzeitig sind unerwünschte Nebenwirkungen der Medikation keine Seltenheit, so dass vor der medikamentösen Behandlung sowie während dieser eine kontinuierliche Überwachung sowie entsprechende Diagnostik (Labor, EKG und s.w.) notwendig sind.
Aus o.g. Gründen folgt:
1. Sicherung von Diagnosen versus Stigmatisierung
Umfassende Prüfung von psychiatrischen Vordiagnosen
Bei der Vergabe von psychiatrischen Diagnosen ist unbedingte Vorsicht und Behutsamkeit geboten. Führt doch eine psychiatrische Diagnose neben der Ableitung der weiteren medizinisch- psychopharmakologischen und psychotherapeutischen Vorgehensweise gleichfalls häufig zu Stigmatisierung und gesellschaftlichem Ausschluss.
Um eine passgenaue und erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten, ist es deshalb für uns unabdingbar, auch vermeintlich gesicherte Vordiagnosen im Behandlungsverlauf zu hinterfragen, auf den diagnostischen Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu revidieren. Dies gilt ebenso für die Verschreibung und Einnahme von psychopharmakologischer Medikation.
2. So viel wie nötig, so wenig wie, möglich!
Umgang mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka
Wird im Rahmen der umfassenden psychiatrisch- psychologischen Diagnostik eine Komorbidität der Drogenabhängigkeit bestätigt bzw. festgestellt, wird über die Notwendigkeit einer (Weiter-)Behandlung mit Psychopharmaka entsprechend den Leitlinien entschieden.
In Abhängigkeit der Diagnose, deren Schweregrad und der Compliance des Klienten gelten hierbei folgende Grundsätze:
Psychotherapeutische Interventionen haben Vorrang vor medikamentöser Behandlung, da Medikamente zwar Symptome lindern jedoch keinen Selbstwirksamkeitseffekt haben und somit krankheitsförderliche Verhaltensweisen der Klienten nicht verändern (z.B. bei Patienten mit leichter depressiver Störung).
Bei Anordnung einer medikamentösen Behandlung, auch wenn diese bereits vor der Therapie in unserer Einrichtung ordiniert wurde, ist eine umfangreiche ärztliche Aufklärung erforderlich, bei welcher alle Nebenwirkungen und Komplikationen der Medikation erläutert werden. Jede Dosisanpassung wird mit dem Klient besprochen.
Grundlegend ist unsere Zielsetzung die Absetzung oder ggf. die Reduzierung von Psychopharmaka unter den geschützten Bedingungen des stationären Behandlungssettings (z.B. bei Angstpatienten).
Der Einsatz von Psychopharmaka kann als „Überbrücker“ bis zur Entwicklung psychotherapeutischer Kompetenzen erfolgen (z.B. Einsatz von Moodstabilisiern bei stark ausgeprägten Emotionsregulationsstörungen vor bzw. zu Beginn des Skillstrainings). Der Einsatz von Psychopharmaka als Bedarfsmedikation findet nicht statt.
Entsprechend der S3-Leitline der DGPPN werden die Vitalwerte (RR; Puls, BMI), eine kontinuierliche EKG-, bei Bedarf EEG- sowie Labordiagnostik (Blutbild, Kreatinin, Leberenzyme) durchgeführt, um unerwünschte Nebenwirkungen der Medikation festzustellen und medikamentöse Therapie umzustellen oder abzusetzen.
Interne Leitlinie
Interne Leitlinie für den Umgang mit Psychopharmaka
Die Klinik „Alte Flugschule“ setzt sich mit der Vorlage dieser internen Leitlinie kritisch mit dem Thema „Einsatz von Psychopharmaka“ auseinander.
Bei der suchtspezifischen Entwöhnungsbehandlung stehen psycho-, arbeits-, ergo- sowie sporttherapeutische Methoden im Vordergrund. Eine medikamentöse Therapie kommt nur bei bestehender psychiatrischer Komorbidität infrage. Ein Teil der Suchtpatienten zeigen psychiatrische Auffälligkeiten in den Bereichen Persönlichkeitsstörungen, neurotische Störungen und Posttraumatische Belastungsstörungen, die erfolgreich psychotherapeutisch behandelt werden. Der Einsatz von Psychopharmaka bei Suchtpatienten führt häufig zur unerwünschten Reduktion der Selbstwirksamkeitsüberzeugung. Gleichzeitig sind unerwünschte Nebenwirkungen der Medikation keine Seltenheit, so dass vor der medikamentösen Behandlung sowie während dieser eine kontinuierliche Überwachung sowie entsprechende Diagnostik (Labor, EKG und s.w.) notwendig sind.
Aus o.g. Gründen folgt:
1. Sicherung von Diagnosen versus Stigmatisierung
Umfassende Prüfung von psychiatrischen Vordiagnosen
Bei der Vergabe von psychiatrischen Diagnosen ist unbedingte Vorsicht und Behutsamkeit geboten. Führt doch eine psychiatrische Diagnose neben der Ableitung der weiteren medizinisch- psychopharmakologischen und psychotherapeutischen Vorgehensweise gleichfalls häufig zu Stigmatisierung und gesellschaftlichem Ausschluss.
Um eine passgenaue und erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten, ist es deshalb für uns unabdingbar, auch vermeintlich gesicherte Vordiagnosen im Behandlungsverlauf zu hinterfragen, auf den diagnostischen Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu revidieren. Dies gilt ebenso für die Verschreibung und Einnahme von psychopharmakologischer Medikation.
2. So viel wie nötig, so wenig wie, möglich!
Umgang mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka
Wird im Rahmen der umfassenden psychiatrisch- psychologischen Diagnostik eine Komorbidität der Drogenabhängigkeit bestätigt bzw. festgestellt, wird über die Notwendigkeit einer (Weiter-)Behandlung mit Psychopharmaka entsprechend den Leitlinien entschieden.
In Abhängigkeit der Diagnose, deren Schweregrad und der Compliance des Klienten gelten hierbei folgende Grundsätze:
Psychotherapeutische Interventionen haben Vorrang vor medikamentöser Behandlung, da Medikamente zwar Symptome lindern jedoch keinen Selbstwirksamkeitseffekt haben und somit krankheitsförderliche Verhaltensweisen der Klienten nicht verändern (z.B. bei Patienten mit leichter depressiver Störung).
Bei Anordnung einer medikamentösen Behandlung, auch wenn diese bereits vor der Therapie in unserer Einrichtung ordiniert wurde, ist eine umfangreiche ärztliche Aufklärung erforderlich, bei welcher alle Nebenwirkungen und Komplikationen der Medikation erläutert werden. Jede Dosisanpassung wird mit dem Klient besprochen.
Grundlegend ist unsere Zielsetzung die Absetzung oder ggf. die Reduzierung von Psychopharmaka unter den geschützten Bedingungen des stationären Behandlungssettings (z.B. bei Angstpatienten).
Der Einsatz von Psychopharmaka kann als „Überbrücker“ bis zur Entwicklung psychotherapeutischer Kompetenzen erfolgen (z.B. Einsatz von Moodstabilisiern bei stark ausgeprägten Emotionsregulationsstörungen vor bzw. zu Beginn des Skillstrainings). Der Einsatz von Psychopharmaka als Bedarfsmedikation findet nicht statt.
Entsprechend der S3-Leitline der DGPPN werden die Vitalwerte (RR; Puls, BMI), eine kontinuierliche EKG-, bei Bedarf EEG- sowie Labordiagnostik (Blutbild, Kreatinin, Leberenzyme) durchgeführt, um unerwünschte Nebenwirkungen der Medikation festzustellen und medikamentöse Therapie umzustellen oder abzusetzen.